Aktuelle Corona-Regeln Schwimmen

(Stand: 25.11.2021)

Training: Erwachsene nur noch mit 2G !

Rechtliche Grundlage: 15. Eindämmungsverordnung

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/15_SARS_CoV_2_EindV_Urschrift_Notverkuendung.pdf

Am Training dürfen teilnehmen:

  • 1. geimpfte Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen
  • 2. genesene Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen
  • 3. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
  • 4. Personen, die eine Testung im Sinne des § 2 Abs. 1 mit negativem Testergebnis vorlegen und für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. entfällt, weil beim Schwimmen keine FFP2-Maske getragen werden kann!

Bitte teilen Sie dem Verein umgehend mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Telefonnummer ändert.

Grunsätzliches für ALLE teilnehmenden Sportler/Eltern/Begleiter/Trainer:

Mit Ihrer Teilnahme am Training akzeptieren Sie die Hygienebedingungen und die Hygieneauflagen.

Für die Kinder, die mit ihrem Training 17 Uhr beginnen, erfolgt der Einlass 16:45 Uhr. Um eine Gruppenbildung im Eingangsbereich des Ballhauses zu vermeiden, sammeln sich die Sportler und ihre Begleiter (Eltern, Großeltern o.a.) draußen an der frischen Luft in der Nähe der Eingangstür und melden sich bei den Traininern an.

Bei Regenwetter erfolgt das Sammeln drinnen in der Media-Lounge (rechts vom Counter, zwischen Arenaeingang und Beachhalle).

Für die Trainingsgruppe von Frau Seichter erfolgt der Einlass 17:15 Uhr.

Für die Mastersgruppe am Samstag erfolgt der Einlass 9:45 Uhr.

Bitte beachten Sie die sonst im öffentlichen Bereich zur Zeit üblichen Verhaltensregeln zur Niesetikette und zum Händewaschen. Oberstes Gebot ist immer noch das Einhalten der Abstandsregeln. Die Sportler einer Trainingsgruppe sollen den Kontakt zu den Mitgliedern der anderen Trainingsgruppen vermeiden.

Im Eingangsbereich des Ballhauses, auf den Fluren und Gängen und im Treppenhaus ist stets eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Wenn der Mindestabstand in den Umkleiden nicht eingehalten werden kann, ist dort ebenfalls eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.

Während des Trainings am Beckenrand und ggf. in der Arena tragen die Trainer und Sportler keine Mund-Nasen-Maske, solange die Abstände gewahrt werden können. Sie haben aber stets eine bei sich zu tragen, falls der Abstand von 1,5m in einer Situation einmal nicht eingehalten werden kann. Aunahme: Schwimmer lagern ihre Masken natürlich am Beckenrand, wo auch die Handtücher abgelegt werden.

Sportmaterialien wie Badelatschen, Schwimmbrillen oder Badekappen dürfen unter den Sportlern nicht getauscht/ausgeliehen werden. Jeder Sportler verwendet ausschließlich das vom ihm selbst mitgebrachte oder ihm vom Trainer zugewiesene Trainingsmaterial. Vor Rückgabe ausgeliehenen Trainingsmaterials (Bretter, Gürtel, Nudeln, Flossen, Ringe) ist dieses mehrfach vollständig unter Wasser zu tauchen (desinfizierende Wirkung des Chlorwassers).

Sollte auf Trainingsmaterial genießt oder erbrochen werden, ist dieses dem Trainer zu einer gründlicheren, angemessenen Reinigung zu übergeben.

Wiedereröffnung Lokschuppen am 1. Mai
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