Gesundheits- und Reha-Sport

Rehabilitationssport

Bei Rehabilitationssport handelt es sich um ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einem lizenzierten Übungsleiter geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept.

Für ein offiziell anerkanntes bzw. zertifiziertes Gruppentraining, sind die Vorgaben der gesetzlichen Rahmenvereinbarung einzuhalten:

  • Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch (SGB) V § 43 in Verbindung mit dem Recht auf Rehabilitationssport gem. SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (von 2001)
  • Rehabilitationssport muss durch den behandelnden Arzt verordnet und vor Beginn von einem Kostenträger bewilligt werden. Formular 56 (Krankenkasse) oder G850 (DRV).
  • Die Verordnung umfasst einen begrenzten Zeitraum und eine begrenzte Anzahl an Sporteinheiten. Der Rehabilitationssport kann nach Ablauf weiterverordnet werden, sofern das Rehabilitationsziel nicht erreicht ist.

Der Weg zum Rehabilitationssport

1.Schritt: Ärztliche Verordnung

Rehabilitationssport kann von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. In der Regel wird Ihre Verordnung bei Herzgruppen 90 Einheiten in 24 Monaten oder orthopädischen, innere Diagnosen 50 Einheiten in 18 Monaten umfassen. Der Rehabilitationssport ist eine gesetzlich definierte Leistung auf Basis der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und belastet nicht das Budget Ihres Arztes.

Nach stationären Rehabilitationen in einer Reha-Klinik wird die Teilnahme an Reha Sport von der Klinik verordnet und in der Regel für einen Zeitraum 6 Monaten von dem Rentenversicherungsträgern bewilligt. Danach kann die Teilnahme an den Rehabilitationssport über die o.g. Verordnung Ihres behandelnden Arztes weitergehen.

2. Schritt: Verordnung zur Krankenkasse

Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Tragen Sie am besten vorher in die dafür vorgesehene Zeile (Verein, Träger) unseren Verein (SV Lok Aschersleben, Heinrich Heine Straße 48, 06449 Aschersleben) ein. Unterschreiben Sie die Verordnung vor dem Abschicken selbst im Feld „Unterschrift des Versicherten“ oder legen Sie Ihre Verordnung persönlich in einer Zweigstelle Ihrer Krankenkasse zur Unterschrift vor.

Mit dem Formular G850 (DRV) können sie direkt zu uns kommen.

 

3. Schritt: Kontaktaufnahme

Sobald Ihnen die genehmigte Verordnung vorliegt, melden Sie sich bei uns an.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen aus versicherungstechnischen Gründen auch die Mitgliedschaft im „SV Lokomotive Aschersleben“. So besteht bereits auf dem Weg zur Sportstätte Versicherungsschutz und sie können Zusätzliche die Angebote der Abteilung nutzen.

Alle angebotenen Kurse sind zertifiziert und verfügen über ein entsprechendes Qualitätssiegel. Rehabilitationssport ist eine ärztlich verordnete sportliche Betätigung als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation unter Anleitung eines Fach-Übungsleiters sowie mit ärztlicher Betreuung/Überwachung. Rechtlicher Träger des Rehabilitationssports sind die Sportvereine.

Anmeldung:

Regina Förster: Tel.: 03473/ 815114
Nicole Habich: Geschäftszeiten: Mo, Mi und Do von 12.30 – 15.00 Uhr, Tel: 03473/ 971355
Oder Persönlich am Dienstag im Sport und Freizeitzentrum Ballhaus von 12.00-14.00 Uhr.

Kontakt zur Abteilung Gesundheits- u. Rehasport

    Ansprechpartner vor Ort

    Nicole Habich und Frank Knöppler
    Nicole Habich und Frank Knöppler
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